Förderungen der Marktgemeinde Götzis

Kultur

Kultur- und Wissenschaftsförderung

 

Umwelt

Förderung von Biomasseheizanlagen

Förderung einer Solaranlage

Ökologische Bauförderung - Althaussanierung

Förderung für den Erwerb von Fahrradanhängern

 

Wirtschaft

Wirtschaftsförderung

Baurecht im Betriebsgebiet

 

Landwirtschaft

Biobauernförderung

Kuhhalteprämie

Mutterschaf- und Mutterziegenprämie

 

 

 

 

Kultur- und Wissenschaftsförderung

Die Marktgemeinde Götzis fördert Bücher, Dissertationen, Diplomarbeiten und Präsentations-veranstaltungen (Buchpräsentation, Konzertaufführung, Ausstellung)

 

Richtlinien:

Kulturförderungsrichtlinien

 

Antragstellung:

Die Förderung muss schriftlich bei der Marktgemeinde Götzis beantragt werden.

Kontakt: Karin Lampert, Tel. 05523 / 5986 – 23

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Förderung von Biomasseheizanlagen

Die Marktgemeinde Götzis fördert die Nachrüstung von Pufferspeicher, Stückholzheizungen und Hackschnitzelheizungen.

 

Richtlinien:

Die Marktgemeinde Götzis erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Götzis sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Biomasse – Kleinanlagen.

Die Förderungsrichtlinien / Antragsformular Landes-Biomsseförderung finden Sie auf
www.vorarlberg.at * energie * förderungen

 

Antragstellung:

Die Förderung von Biomasseheizanlagen in der Marktgemeinde Götzis wird durch Vorlage folgender Unterlagen gewährt.

  • Schriftliche Zusage der Biomasseförderung der Vorarlberger Landesregierung
  • Überweisungsbeleg der Landesförderung

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Förderung einer Solaranlage

Die Marktgemeinde Götzis fördert die Errichtung von solaren Warmwasseraufbereitungsanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser.

 

Richtlinien:

Die Marktgemeinde Götzis erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages.

Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Götzis sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Direktförderung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung.

Die Förderungsrichtlinien / Antragsformular Landes-Biomsseförderung finden Sie auf
www.vorarlberg.at * energie * förderungen

 

Antragstellung:

Die Förderung von Solaranlagen in der Marktgemeinde Götzis wird durch Vorlage einer schriftlichen Zusage und dem Überweisungsbeleg über die von der Vorarlberger Landesregierung (Wohnbauförderung) gewährten Landesförderung für die errichtete Solaranlage gewährt.

 

Auszahlung:

Die Solaranlagenförderung der Marktgemeinde Götzis beträgt 50% der Landesförderung. Diese wird nach Durchführen der Solaranlagenüberprüfung (einlösen des Solaranlagen Serviceschecks des Landes Vorarlbergs) ausbezahlt.

  • Als Nachweis dient das Wartungsprotokoll Solaranlage des Energieinstitutes Vorarlberg und das Förderschreiben des Landes Vorarlberg
  • Frühester Zeitpunkt für die Überprüfung der Solaranlage ist 1 Jahr nach Förderzusage des Landes Vorarlbergs (Datum des Förderschreibens)

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Ökologische Bauförderung – Althaussanierung

Die Marktgemeinde Götzis fördert die Berechnung des Gebäudeausweises für Energie-sparhäusern mit bis zu EUR 363,--

 

Richtlinien:

Wenden Sie sich bitte an die Umweltabteilung im Rathaus Götzis.

 

Antragstellung:

Wenden Sie sich bitte an die Umweltabteilung im Rathaus Götzis

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Förderung für den Erwerb von Fahrradanhängern

Als familien- und umweltfreundliche verkehrspolitische Alternativen zum PKW, fördert die Marktgemeinde Götzis im Inland angekaufte Fahrradanhänger.

 

Richtlinien:

Die Anhänger werden mit EUR 75,-- gefördert. Diesen Zuschuss erhalten alle in Götzis wohnhaften Familien.

 

Antragstellung:

Anträge sind im Zimmer 6, Rathaus Götzis, unter Beibringung der Rechnung einzubringen.

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Wirtschaftsförderung

Die Marktgemeinde Götzis ist als Partner der Wirtschaft an der Schaffung und Sicherung ortsnaher Arbeitsplätze interessiert. Ziel ist hier die Arbeitsplatzsicherung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Betriebserweiterungen oder Betriebsneuansiedlungen.

 

Richtlinien:

Wirtschaftsförderung

 

Wie bekomme ich eine Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde Götzis?

WIFÖ-Checkliste

 

Welche Förderungsmöglichkeiten bieten das Land, der Bund und die EU?

Die Förderungsmöglichkeiten des Landes Vorarlberg finden Sie sehr gut strukturiert auf der Homepage der Wirtschaftsabteilung des Landes.

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Baurecht im Betriebsgebiet

Baurechte an im Eigentum der Marktgemeinde Götzis stehenden Betriebsgebieten werden nach folgenden Richtlinien eingeräumt: Die Einräumung von Baurechten dient vornehmlich der langfristigen Sicherung von Betriebsgebieten der Marktgemeinde Götzis sowie zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben.

 

Vergabe-Regelung von Baurechten

Das Baurecht erhalten Betriebe nach folgender Regelung:

  1. Betriebe, die in öffentlichen Interesse aus Wohngebieten etc. aussiedeln
  2. Betriebe, die ihre bisherige Betriebsstätte infolge Raum- bzw. Platzmangel aufgeben müssen
  3. Neugründung von Betrieben, wobei die Wertschöpfung, die Wertigkeit der Arbeitsplätze und die Umweltverträglichkeit maßgebend sind.

 

Kontakt:

Wirtschaftsabteilung Rathaus

Andreas Hotz

Telefon: 05523 / 5986-19

andreas.hotz@goetzis.at

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Landwirtschaft – Biobauernförderung

Der biologische Landbau soll die vielfältigen Beziehungen der Kulturpflanzen zu den Lebewesen des Bodens, zu Luft und Wasser, zu Klima und Kleinstklima berücksichtigen und er soll jede Kulturmaßnahme auf ihre Wirkung auf das Ganze prüfen. Unsere „Erde“ ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Kostbarkeit, ja eine der Grundlagen unserer Erde.

 

Gesunder BODEN

gesundes WASSER

gesunde PFLANZEN

gesunde TIERE

gesunder MENSCH

 

das sind jene Hauptargumente welche die Marktgemeinde Götzis bewogen hat, den „biologischen Landbau in unserer Gemeinde zu fördern und zu unterstützen.

 

Richtlinien:

Wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftsabteilung im Rathaus Götzis.

 

Antragstellung:

Wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftsabteilung im Rathaus Götzis.

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Landwirtschaft – Kuhhalteprämie

Unsere Landwirte sind Pfleger der Kulturlandschaft und spielen als Lieferanten naturnaher Produkte eine sehr wichtige Rolle. Darum gewährt die Marktgemeinde Götzis die Kuhhalteprämie. Antragsberechtigte für die Götzner Kuhhalteprämie sind alle Landwirte, welche im Bereich der Marktgemeinde Götzis ganzjährig mindestens eine Milch- oder Mutterkuh halten.

 

Richtlinien:

Wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftsabteilung im Rathaus Götzis.

 

Antragstellung:

Wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftsabteilung im Rathaus Götzis.

 

zurück zur Förderungsübersicht

 

 

Landwirtschaft - Mutterschaf- und Mutterziegenprämie

Um einen entsprechenden Schaf- und Ziegenbestand in unserer Gemeinde zu sichern, gewährt die Marktgemeinde Götzis jährlich die Mutterschaf- und Mutterziegenprämie. Zur Erhaltung und Pflege unserer Kulturlandschaft, gerade aber der Steil- und Restflächen, sowie der Baum-Wiesen, haben die Schafe und Ziegen mit ihrem „Goldenen Tritt“ eine ganz besondere Bedeutung.

 

Richtlinien:

Wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftsabteilung im Rathaus Götzis.

 

Antragstellung:

Wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftsabteilung im Rathaus Götzis.

 

zurück zur Förderungsübersicht