Ein reges und vielfältiges Vereinsleben ist seit vielen Jahren wichtiger Bestandteil der Marktgemeinde Götzis. Mit der Sportförderung, bestehend aus einer Grundsubvention, Subventionen für Jugendliche und Subventionen für Ligazugehörigkeit und Wettkampftätigkeit, fördert die Marktgemeinde Götzis Götzner Vereine.

Richtlinien:
Die Marktgemeinde Götzis gewährt die Sportförderungsbeiträge, wenn der Verein seinen Sitz in Götzis hat und allen Götznern offen steht, der Verein mindestens seit einem Jahr in Götzis besteht und gemäß Vereinsgesetz gemeldet ist, sowie mindestens 11 aktive Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Götzis hat.

Antragstellung:
Die Antragsstellung für das vergangene Jahr hat bis zum 31. März in schriftlicher Form und mit dem dafür vorgesehenen Formular zu erfolgen.

Auszahlung:
Die Förderbeiträge werden im Juli des Jahres nach Überprüfung des Förderansuchens und einer fristgerechten Einreichung (31. März) seitens des Förderungswerbers ausbezahlt.