Die Marktgemeinde Götzis fördert neben Bücher, Dissertationen, Diplomarbeiten und Präsentationsveranstaltungen (Buchpräsentation, Konzertaufführung, Ausstellung) auch Kulturvereine.
Sowohl die Richtlinien für Kultur- und Wissenschaftsförderung als auch jene für die Förderung von Kulturvereinen wurden überarbeitet und stehen nun in der aktuellen Fassung zum Download zur Verfügung.
Die neuen Richtlinien gelten ab 1.1.2026.
Informationen zu Einreichfristen und Form der Einreichung sind in den jeweiligen Richtlinien enthalten.
Für Anträge zur ermäßigten Saalnutzung gilt für 2026 folgende Übergangsregelung:
Anträge für Veranstaltungen, die 2026 durchgeführt werden, müssen ehestmöglich, mindestens jedoch 6 Wochen VOR der geplanten Veranstaltung eingereicht werden.
