Hier finden Sie die Förderungen der Marktgemeinde Götzis im Bereich “Neubau und Sanierung”. Für Detailinformationen scrollen Sie ans Ende der Seite.

Förderung einer Dachbegrünung

Die Marktgemeinde Götzis fördert die Errichtung von Dachbegrünungen bei Neu-, Um- und Zubauten sowie Flachdachsanierungen für Privatpersonen.

Förderung von Biomasseheizanlagen

Die Marktgemeinde Götzis erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Götzis sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Biomasse – Kleinanlagen. Der maximale Förderbetrag beträgt 1.100,– Euro.

Förderung einer Solaranlage

Die Marktgemeinde Götzis erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der maximale Förderbetrag für Brauchwasseranlagen beträgt 950,– Euro im Zuge einer Bestandssanierung, für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung maximal 1.750,– Euro.
Die Marktgemeinde Götzis fördert aktuell keine Photovoltaikanlagen, allerdings unterstützt der Bund sowie die illwerke vkw dieses Bauvorhaben.

Förderung Sanierungs-VOR-Beratung

Die Marktgemeinde Götzis übernimmt 600,– Euro der Kosten für eine Sanierungs-VOR-Beratung durch die Sanierungslots:innen vom Energieinstitut Vorarlberg.

Förderung einer Photovoltaikanlagen

Die Marktgemeinde Götzis fördert aktuell keine Photovoltaikanlagen, allerdings unterstützt der Bund sowie die illwerke vkw dieses Bauvorhaben. Weitere Infos finden Sie hier.

Förderung einer Dachbegrünung

Die Marktgemeinde Götzis fördert die Errichtung von Dachbegrünungen bei Neu-, Um- und Zubauten sowie Flachdachsanierungen für Privatpersonen.

  • bei Neubauten beträgt die Substrathöhe durchschnittlich 12 cm
  • bei Sanierungen in Leichtbauweise beträgt die Substrathöhe durchschnittlich 8 cm
  • als Förderwerber können ausschließlich Privatpersonen auftreten
  • die begrünte Fläche muss mindestens 10 m² umfassen
  • die Höhe der Förderung beträgt 10 €/m² begrünter Dachfläche bis maximal 1.400 €

Der Förderantrag ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten schriftlich bei der Marktgemeinde Götzis (Denise Brecher, denise.brecher@goetzis.at) einzubringen und umfasst:

  • Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular
  • Ausführungsnachweis der Errichtung durch ein Fachunternehmen
  • Bestätigung der Substrathöhe durch ein Fachunternehmen
  • Flächennachweis und nachvollziehbare Flächenberechnung durch ein Fachunternehmen

Oder bei Selbsterrichtung

  • Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular
  • Fotodokumentation über den Zustand vor und nach Errichtung der Dachbegrünung
  • Nachweis der Substrathöhe
  • Flächennachweis und nachvollziehbare Flächenberechnung

Den Mitarbeitern der Marktgemeinde Götzis ist auf Verlangen Zutritt für eine Besichtigungen zur Überprüfung des Förderungsvorhabens zu gestatten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Bei Zuwiderhandlung wird die Förderung rückgefordert.

 

Förderung von Biomasseheizanlagen

Die Marktgemeinde Götzis fördert die Errichtung von Biomasseheizanlagen.

Die Marktgemeinde Götzis erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Götzis sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Biomasse – Kleinanlagen. Der maximale Förderbetrag beträgt 1.100,– Euro.

Für die Umnützung von Räumen für Biomasseheizanlagen, braucht es eine Baurechtsbewilligung. Die Umnützung muss bei der Baurechtsverwaltung amKumma eingereicht werden.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen per Mail an denise.brecher@goetzis.at  einzubringen:

  • Die schriftliche Förderzusage vom Land Vorarlberg
  • Der Überweisungsbeleg über die vom Land Vorarlberg gewährten Landesförderung.

 

Förderung einer Solaranlage

Die Marktgemeinde Götzis fördert die Errichtung von solaren Warmwasseraufbereitungsanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik).

Die Marktgemeinde Götzis erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der maximale Förderbetrag für Brauchwasseranlagen beträgt 950,– Euro im Zuge einer Bestandssanierung, für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung maximal 1.750,– Euro. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Götzis sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Direktförderung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung.


Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen per Mail an denise.brecher@goetzis.at einzubringen:

  • Die schriftliche Förderzusage von Land Vorarlberg.
  • Der Überweisungsbeleg über die vom Land Vorarlberg gewährte Landesförderung.
  • Das vom Installateur ausgefüllte Serviceprotokoll Solaranlage des Energieinstitutes Vorarlberg.
  • Diese Überprüfung durch den Installateur kann erst 1 Jahr nach Förderzusage des Landes Vorarlbergs (Datum des Förderschreibens) durchgeführt werden.

 

 

Förderung von Energieberatungen

Das Energieinstitut Vorarlberg bietet für alle Fragen rund um das Thema Energie im und ums Haus die passende Beratung. Erfahrene Berater:innen beantworten produktneutral Ihre Fragen zu Energie und Ökologie in Neubau und Sanierung. Von der Dämmung bis zur Heizung und von der Planung bis zur konkreten Materialwahl. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir das kostenfreie Energietelefon unter 05572 31 202 112 oder per Mail an energieberatung@energieinstitut.at.

Vor-Ort-Beratung

Lassen sich Fragen nicht am Telefon beantworten, besuchen Sie Energieberater:innen auch vor Ort bei Ihnen zuhause. Die Gemeinden der Region amKumma übernehmen die Kosten für diese Erstberatung (Dauer ca. 1,5 Stunden).

Sanierungs-VOR-Beratung

Die Marktgemeinde Götzis übernimmt 600,– Euro der Kosten für eine Sanierungs-VOR-Beratung durch die Sanierungslots:innen vom Energieinstitut Vorarlberg. Damit reduziert sich der Selbstbehalt für eine Sanierungs-VOR-Beratung auf 600,– Euro. Die restlichen Kosten werden vom Energieinstitut getragen. Details zur Sanierungs-VOR-Beratung hier.

 

Weitere Links zum Thema Energie & Förderungen:

Energieberatung zu Neubau und Sanierung im Energieinstitut Vorarlberg

Energieförderungsrichtlinien 2023/2024 vom Amt der Vorarlberg Landesregierung

Solaranlagen planen und gestalten – ein Leitfaden zur Errichtung von thermischen Solar- und PV-Anlagen

Raus aus Öl-Förderung

Energieinstitut Vorarlberg