Familienbeihilfe
Die österreichische Bundesregierung gewährt einen finanziellen Ausgleich für jedes in Österreich wohnhafte, minderjährige Kind. Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie bei HELP.gv.at
Kinderbetreuungsgeld
Mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 wurde das Karenzgeld von der österreichischen Bundesregierung durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie bei HELP.gv.at
Familienzuschuss für Vorarlberg
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt,
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle),
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Der Familienzuschuss liegt monatlich nach der Erhöhung im Oktober 2022 zwischen Euro 150 und Euro 600, je nach dem so genannten gewichteten “Pro-Kopf-Einkommen” der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Weitere Infos zum Familienzuschuss finden Sie hier.