
Bebauung
Für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung (Bebauung) stehen auf Grundlage des Vorarlberger Landesrechts unterschiedlichste Instrumente und Verfahren zur Verfügung. In Teilbereichen des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Götzis werden die baulichen Rahmenbedingungen durch Bebauungspläne sowie Teilbebauungspläne gemäß Raumplanungsgesetz bzw. durch verpflichtende Baugrundlagenbestimmung gemäß Baugesetz auf Grundlage von Bebauungsrichtlinien und –leitsätzen festgelegt.

Bebauungsplan Gründach
Seit 30. Juni 2023 ist eine Dachbegrünung bei Neubau und Flachdachsanierung Pflicht. Die Marktgemeinde fördert Begrünungen von diesen Dächern.

Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan (FWP) gibt grundstücksbezogen die Auskunft, zu welchem Nutzungszweck die betroffene Grundstücksfläche gewidmet ist. Hierzu verordnet die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis den Flächenwidmungsplan, welcher wiederum nur wegen wichtigen Gründen geändert werden darf.

Grundstücksteilung und Grenzänderung
Die Teilung von Grundstücken (Grundteilung) ist eine Angelegenheit der örtlichen Raumplanung und ist durch den § 39 im Raumplanungsgesetz geregelt.

Straßennamen & Hausnummern
Die Bezeichnung von Verkehrsflächen, Gebäuden und deren Nutzungseinheiten ist durch den § 15 im Vorarlberger Gemeindegesetz geregelt.
