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Home » Standort » Bauen & Sanieren » Örtliche Raumplanung

Örtliche Raumplanung

Mit dem Raum in seiner geographischen, physischen und sozialen Dimension beschäftigt sich das Themenfeld der Raumplanung. Die Ordnung und gezielte Nutzung von Räumen in naturräumlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht steht dabei im Fokus.

Instrumente der örtlichen Raumplanung, die von der Marktgemeinde in ihrem eigenen Wirkungsbereich vollzogen wird, sind neben dem Räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Flächenwidmungsplan sowie die verordneten Bebauungspläne. Alle Instrumente haben im Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG) ihre rechtliche Basis. Das RPG legt außerdem die Grundsätze und Ziele der Raumplanung in Vorarlberg fest, die durch die genannten Instrumente verfolgt werden.

Neben rein kommunalen Planungen und Überlegungen sind gemeindeübergreifende Projekte – wie beispielsweise die Entwicklung gemeinsamer Betriebsgebiete mit Nachbargemeinden – oder regionale Entwicklungen wesentliche raumplanerische Aufgaben.

Bebauung

Bebauung

Für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung (Bebauung) stehen auf Grundlage des Vorarlberger Landesrechts unterschiedlichste Instrumente und Verfahren zur Verfügung. In Teilbereichen des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Götzis werden die baulichen Rahmenbedingungen durch Bebauungspläne sowie Teilbebauungspläne gemäß Raumplanungsgesetz bzw. durch verpflichtende Baugrundlagenbestimmung gemäß Baugesetz auf Grundlage von Bebauungsrichtlinien und –leitsätzen festgelegt.

Flächenwidmungsplan

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan (FWP) gibt grundstücksbezogen die Auskunft, zu welchem Nutzungszweck die betroffene Grundstücksfläche gewidmet ist. Hierzu verordnet die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis den Flächenwidmungsplan, welcher wiederum nur wegen wichtigen Gründen geändert werden darf.

Grundstücksteilung und Grenzänderung

Grundstücksteilung und Grenzänderung

Die Teilung von Grundstücken (Grundteilung) ist eine Angelegenheit der örtlichen Raumplanung und ist durch den § 39 im Raumplanungsgesetz geregelt.

Straßennamen & Hausnummern

Straßennamen & Hausnummern

Die Bezeichnung von Verkehrsflächen, Gebäuden und deren Nutzungseinheiten ist durch den § 15 im Vorarlberger Gemeindegesetz geregelt.

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Marktgemeinde Götzis
Bahnhofstraße 15
6840 Götzis

+43 5523 5986

marktgemeinde@goetzis.at

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 18:30 Uhr

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