Auf Grundlage des Raumplanungsgesetzes Vorarlberg (RPG) können folgende Widmungen im FWP festgelegt werden: Bauflächen (§ 13), Bauerwartungsflächen (§ 17), Freiflächen (§ 18) und Verkehrsflächen.
Die Bauflächen – eine sogenannte Grundwidmung – können weitere Widmungskategorien, wie z. B. Flächen für Einkaufszentren, Flächen für Ferienwohnungen oder Vorbehaltsflächen umfassen. Es sind nur Widmungen, welche im RPG vorgegeben sind, zulässig!
Besondere Flächen (bzw. besondere Gegebenheiten), wie z. B. Waldflächen, öffentliche Gewässer, Landesstraßen, Flugplätze, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, geschützte oder auch gefährdete Gebiete, etc. werden im FWP ersichtlich gemacht.
Die Flächenwidmungspläne sind auf Grundlage der amtlichen Katastralmappe (amtlicher Grundstückskataster) für den Zeichenmaßstab 1:5.000 zu erstellen. Die zeichnerische Darstellung ist in der Planzeichenverordnung des Landes Vorarlberg vorgegeben.