Ob eine grundsätzliche Bebaubarkeit gegeben ist, kann durch den Bauwerber und mit oder ohne konkrete Vorstellungen zur zukünftigen Bebauung bei der Marktgemeinde Götzis angefragt werden. Dabei wird auf bereits vorgegebene bauliche Rahmenbedingungen hingewiesen. Des Weiteren können grundsätzliche Rahmenbedingen, welche für eine zweckmäßige Bebauung als maßgebend sind, genannt werden.

Für folgende Ortsbereiche in Götzis sind bauliche Rahmenbedingungen vorgegeben:

  • Glattensteinmoos
  • Oberer Berg
  • Bulitta – Am Hof
  • Moosfeld
  • Am Garnmarkt
  • Kreuzbühel – Steig

Zusätzlich zu diesen Ortsbereichen sind punktuell verordnete Teilbebauungspläne (z. B. für die Bereiche EKZ E4 – Lidl, Bebauung Götscha Bühel, Bebauung Götznerberg, Teilbebauung St. Arbogast) gegeben.