Grundteilungen
Die Bewilligung von Grundteilungen erfolgt durch den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Götzis. Dabei ist bei der Entscheidung über eine Grundteilung vom geltenden Flächenwidmungsplan auszugehen.
Umlegungsverfahren
Die Umlegung und Grenzänderung von Grundstücken (Umlegungsverfahren) hat den Zweck einer Neuordnung der Eigentumsverhältnisse in einem bestimmten Gebiet und ist durch den § 41 im Raumplanungsgesetz geregelt. Durch die Neuordnung eines Gebietes entstehen nach Lage, Größe und Form zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke. Die zweckmäßige Gestaltung orientiert sich auf die objektive Bebaubarkeit der neugeordneten Grundstücke. In der Praxis wird darauf zu achten sein, dass bedarfsgerecht zugeschnittene Grundstücke zugeteilt werden.
Ein Umlegungsverfahren ist ein im öffentlichen Interesse durchzuführendes Verwaltungsverfahren, dessen Einleitung durch die Gemeinde beim Amt der Vorarlberger Landesregierung beantragt wird. Die Grundeigentümer von mindestens der Hälfte der umzulegenden Grundfläche haben die Möglichkeit einen Antrag auf Einleitung der Umlegung bei der Gemeinde einzubringen.