Ein Straßen- und Wegekonzept (SWK) zielt darauf ab, das bestehende sowie das geplante Straßen- und Wegenetz neu zu organisieren und insbesondere Maßnahmen für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen festzulegen. Das Konzept soll grundsätzliche Aussagen zu Funktion der bestehenden Straßen (auch Landesstraßen), zu geplanten Maßnahmen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen und zur Erhöhung der Attraktivität des nicht motorisierten Verkehrs umfassen.
Bevor das Konzept öffentlich aufgelegt und von der Gemeindevertretung beschlossen werden soll, hat die Marktgemeinde Götzis die Bevölkerung eingeladen, um aus erster Hand über die Inhalte des Konzeptes zu informieren.
Das Planungsbüro “verkehrsingenieure Besch und Partner” präsentierte den Entwurf des Konzepts der auf Grundlage eines öffentlichen Workshops mit den politischen Ausschüssen ausgearbeitet wurde. Eines der Ziele des SWKs ist die Verkehrsberuhigung des zentralen Ortsgebiets. Einerseits durch Gestaltung des Straßenraums und andererseits durch Temporeduktion.
Zur Beruhigung der Ortsdurchfahrt sieht das Konzept vor, dass die Geschwindigkeit auf der L 190 auf 40 km/h gesenkt wird. Gemeinsam mit dem Land, als zuständiger Straßenerhalter, soll ein Gestaltungskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden. Diese soll auch Platzbereiche mit 30 km/h umfassen. Auf der L 56 Lastenstraße sollen zwei Kreisverkehre an der Appenzeller Straße und der Kommingerstraße die Gefahrenstellen im Kreuzungsbereich entschärfen.
Auf den Gemeindestraßen sollen die Tempo-30-Zonen ausgedehnt werden, jedoch nicht flächendeckend eingeführt werden. Sammelstraßen wie etwa die Kirlastraße oder Bulitta/Berg bleiben bei 40 km/h. Zudem sollen neue Begegnungszonen etwa im Bereich Garnmarkt Nord (L 58), im Schulbereich Blattur und St. Ulrich-Straße oder Am Bach ausgebaut werden. Neue Fahrradstraßen sind unter anderem in der Altacher Straße, im Blattur oder in der Konstanzerstraße angedacht.
Der Entwurfsbericht zum Kartendarstellung ist im Rathaus online einsehbar. Hier kann auch die Präsentation eingesehen werden. Wenn sie weitere Anregungen zum Straßen- und Wegekonzept einbringen, können sie gerne bis 31. März 2024 eine E-Mail an swk@goetzis.at senden.