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Öffentliche Auflage Straßen- und Wegekonzept 2024

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis hat in ihrer Sitzung am 1. Juli 2024 auf Grundlage des Gesetzes über den Bau und die Erhaltung öffentlicher Straßen sowie über die Wegefreiheit (Straßengesetz) den Entwurf zum Straßen-Wege-Konzept Götzis 2024 (SWK Götzis 2024) beschlossen.

Bevor das Konzept beschlossen und aufgelegt wurde, hatte die Marktgemeinde Götzis die Bevölkerung eingeladen, um aus erster Hand über die Inhalte des Konzeptes zu informieren. Das Planungsbüro “verkehrsingenieure Besch und Partner” präsentierte den Entwurf des Konzepts der auf Grundlage eines öffentlichen Workshops mit den politischen Ausschüssen ausgearbeitet wurde. Auch nach diesem Workshop gab es die Möglichkeit Anregungen zum SWK Götzis 2024 einzubringen. Zahlreiche Stellungnahmen sind bis Ende März 2024eingelangt. Diese wurden von den Verkehrsexperten gemeinsam mit dem Ausschuss für Mobilität sowie dem Ausschuss für Bau- und Raumplanung sortiert, bewertet und in das Konzept eingearbeitet, bevor es am 1. Juli 2024 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.

Gemäß § 16 Abs 4 Straßengesetz, LGBl.Nr. 79/2012 idgF, wird der Entwurf zum Straßen-Wege-Konzept Götzis 2024 zur allgemeinen Einsicht im Rathaus der Marktgemeinde Götzis, Zimmer 29, während der Amtsstunden aufgelegt. In dieser Zeit der Veröffentlichung kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Straßen- und Wegekonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.

Die Auflagefrist erstreckt sich vom 17. Juli 2024 bis einschließlich 21. August 2024. Schriftliche Stellungnahmen können per E-Mail an swk@goetzis.at gesendet werden.