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Wählerverzeichnis liegt auf

Ab 2. September 2022 liegen die Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl 2022 im Götzner Bürgerservice auf und sind bis Donnerstag, dem 8. September 2022, einsehbar.

Die genauen Einsichtsstunden sowie die Bezeichnung des Amtsraumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt, sind auf dem Veröffentlichungsportal der jeweiligen Gemeinde kundgemacht. Innerhalb der Einsichtsfrist kann zum Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich ein Berichtigungsantrag bei der Gemeinde gestellt werden.

Wahlberechtigt bei der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz mit Stichtag 9. August 2022 in einer Gemeinde in Österreich hatten und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Auslandsösterreicher, die wählen wollen, müssen bis spätestens Donnerstag, dem 8. September 2022, in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein oder bis zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz gestellt haben. Zuständig ist jene Gemeinde, in der sie oder die Vorfahren ihren letzten Wohnsitz hatten.

Spätestens bis 23. September 2022 werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Bundespräsidentenwahl fest.

In Götzis ist das Wählverzeichnis von 02.09.2022 bis 08.09.2022 von Montag bis Samstag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Dienstag von 14 bis 18.30 Uhr einsehbar.