2009: Standortentscheidung Feuerwehrhaus

Bereits seit 2014 steht das Feuerwehrhaus im Moos an seinem neuen Standort. Heute schon fast in Vergessenheit geraten ist, dass auch „Am Garnmarkt Nord“ bei der Standortentscheidung im Gespräch war. 2009 erarbeitete ein Feuerwehrausschuss mit Vertretern aus Politik, des Landesfeuerwehrverbandes und der Ortsfeuerwehr Götzis in einer Studie die Kriterien für einen optimalen Feuerwehrstandort. Nach einer umfassenden Bewertung kamen mehrere Standorte in Frage, unter anderem auch der zentralgelegene Standort „Am Garnmarkt Nord“.

2010: Verkauf an die Gemeindeimmobiliengesellschaft

Nach der Standortentscheidung wurden Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstückes, der IP Immobiliengesellschaft, aufgenommen. Im Jahre 2010 konnte dann die Gemeindeimmobilien GesmbH (GIG) das Grundstück 5537/1 erwerben. Da für den Vorbesitzer im Zusammenhang mit dem Verkauf die Umsetzung des Masterplanes von entscheidender Bedeutung war und diese Absicht auch den Intentionen der Gemeinde entsprach, wurden mit dem Verkauf folgende Dienstbarkeiten vertraglich festgelegt:

  • Errichtung einer unterirdischen Tiefgarage mit Anbindung an die bestehenden Tiefgarage
  • Bau einer Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt in Richtung L58
  • Neubau eines Feuerwehrhauses

Mit dieser Festsetzung der wesentlichen Rahmenbedingungen stand dem geplanten Bau eines Feuerwehrhauses nichts mehr im Wege.

2012: Standortverlegung Feuerwehrhaus


Kurz vor Baubeginn informierte die Firma Huber Holding die Gemeinde über ihre Absicht einen neuen Betriebsstandort zu errichten. Als gewünschter Standort wurde der Bereich „Am Garnmarkt Nord“ genannt. Nach intensiven Verhandlungen und dem Vorliegen entsprechender unternehmerischer Beschlüsse wurde mit der Aussicht auf eine Ansiedlung von bis zu 200 Arbeitsplätzen in der Gemeinde auf politischer Ebene der Entschluss gefasst, den notwendigen baulichen Abschluss von „Am Garnmarkt“ mit dem Huber Firmensitz zu schaffen und den Standort für das geplante neue Feuerwehrhaus ins Moos zu verlegen. Auch dieser Standort erfüllte die notwendigen feuerwehrtechnischen Kriterien, auch war das zu bebauende Grundstück im Besitz der Gemeinde.

Mit dem vorgesehenen Verkauf des Grundstückes an die Firma Huber Holding wären auch die Verpflichtungen der Gemeinde, die mit dem Kauf des Grundstückes eingegangen wurden, weitergegeben worden.

Die Absage der Firma Huber Holding, ihre Firmenzentrale nach „Am Garnmarkt“ zu verlegen, stellte die Marktgemeinde vor eine neue Herausforderung. Um eine bestmögliche Grundstücksverwertung zu erreichen und um die eingegangenen Vertragsbedingungen sowie die Inhalte der Masterplanung einhalten zu können, wurde ein Bebauungsplan in Auftrag gegeben.

2015: Bebauungsplan Am Garnmarkt Nord findet keine Mehrheit

Bei der Befassung in der Gemeindevertretungssitzung am 18.05.2015 fand ein vorgelegter Entwurf eines Bebauungsplanes „Am Garnmarkt Nord“ keine Mehrheit. Aus der Diskussion mit den politischen Fraktionen wurde die Notwendigkeit der nochmaligen Planung von Grün- bzw. Freiflächen mitgenommen.

April 2016: Schaffung von Frei- und Grünflächen in der MG Götzis

Nach Beauftragung eines Fachmannes, der im Vorfeld die unterschiedlichen Vorstellungen der verschiedenen Nutzer und auch der politischen Fraktionen abfragte, wurde im Frühjahr 2016 eine Gesamtstrategie zur Umsetzung öffentlich nutzbarer und erlebbarer Frei- und Grünräume im Götzner Zentrum präsentiert. Dabei wurden nicht nur mögliche Frei- und Grünräume im nördlichen Bereich von Am Garnmarkt betrachtet, sondern der gesamte Kernbereich Götzis (unter anderem bei der Pfarrkirche und beim Rathaus). Ziel war es, mehr Freiflächen im Zentrum für die Bevölkerung nutzbar zu machen.

September 2016: Gemeindevertretungsbeschluss zur weiteren Vorgangsweise

Am 26. September 2016 stimmte die Gemeindevertretung mehrheitlich einer Verwertung des Grundstückes 5537/1 (Am Garnmarkt Nord) unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen zu:

  • Detaillierte Ausplanung des Gebäudes und des Umfeldes in Abstimmung mit der Marktgemeinde Götzis auf Grundlage eines zu beschließenden Bebauungsplanes
  • Bebauung der Liegenschaft im Flächenverhältnis von rund 60:40 (Bebaute Fläche: Frei-/Grünfläche)
  • Sicherung einer zusammenhängenden Frei- und Grünfläche im Bereich Am Garnmarkt Ost mit einem Mindestausmaß von 600 m² mittels Eigentumserwerb oder langfristiger Pacht
  • Sicherstellung von weiteren durchgängigen Wegvernetzungen in Nord-Süd-Richtung im Zusammenhang mit den Frei- und Grünflächen sowie der Grünen Achse
  • Autofreimachung der Flanierzone Am Garnmarkt (bis Ende 2016)
  • Umsetzung der Maßnahme „Schaffung eines öffentlichen Zugangs über die Bahnhofstraße zur SPZ-Spiel- und Freifläche“.

Gleichzeit erhielt der Bürgermeister den Auftrag die mögliche Bebauung des Grundstückes unter Beachtung der obigen Rahmenbedingungen vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.