Die in Götzis anfallenden Abwässer werden zu einem erheblichen Teil über ein Mischwassersystem abgeleitet. Dies bedeutet, dass Schmutz- und Oberflächenwasser (Niederschlags- oder Regenwasser) in einer Leitung abgeleitet werden. In den zuletzt erschlossenen Gemeindegebieten wurden dem gegenüber ein Trennwassersystem (separate Schmutz- und Regenwasserleitungen) gebaut.

Eine gesicherte Ableitung der anfallenden Abwässer von Bauwerken sind eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung für den Bau von Bauwerken. Es besteht eine grundsätzliche Anschlusspflicht von Bauwerken an die öffentliche Kanalisation, wenn diese sich im Einzugsbereich der Kanalleitungen befinden.

Der Anschluss an die örtliche Kanalisation wird mittels Bescheid seitens der Marktgemeinde Götzis vorgeschrieben. Hierfür sind im Wesentlichen bzw. auszugsweise folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Das Baugrundstück befindet sich im Einzugsbereich der örtlichen Kanalisation.
  • Ein Anschlussleitungsstutzen ist vorhanden (bzw. muss neu erstellt werden).
  • Die Oberflächenwässer werden (vollständig/teilweise/nicht) über das Kanalsystem abgeleitet.
  • Die Schmutzwässer sind ungeklärt abzuleiten.
  • Die Anschlussleitungen sind nach den Vorgaben der Kanalordnung der Marktgemeinde Götzis auszuführen.
  • Die sach- und fachgerechte Ausführung ist sicherzustellen und gegenüber der Behörde nachzuweisen.
  • Die Lage des Hausanschlusses ist zu dokumentieren. Diese Dokumentation (Vermessung, Lageplan) sind der Behörde vorzulegen.
  • Die Kanalleitungen sind nach dem Stand der Technik (Größe, statische Belastbarkeit, etc.) auszuführen. Dem entsprechend sind z. B. für die erforderlichen Reinigungstätigkeiten Schächte und/oder sonstige Reinigungsverschlüsse vorzusehen. Revisionsschächte müssen in Abhängigkeit der Schachttiefe entsprechenden Durchmesser aufweisen.
  • Nach Erfordernis sind Rückstausicherungen vorzusehen.
  • Werden Fremdgrundstücke durch die Leitungsverlegungen berührt, sind vor Leitungsverlegung die Zustimmungen der betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen.

 

Für den Anschluss an die örtliche Kanalisation (Neuanschluss und Bauwerkserweiterung oder Entwässerung von befestigten Flächen) sind Anschlussgebühren zu entrichten. Für die laufende Benützung der Kanalisation sowie für die erforderlichen Leistungen der Abwasserreinigung werden Kanalbenützungsgebühren eingehoben.

 

Grundsätzlich ist es von großer Bedeutung Regenwasser im natürlichen Kreislauf zu belassen. Örtliche Versickerungen sind anzustreben. Hierdurch können Grundwasserspiegel oder Wasserführungen in den Bächen und Gewässern gehalten werden. Flora und Fauna bzw. das örtliche Kleinklima sind dadurch nachhaltig unterstützt.