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Wahlkartenantrag online
Sie können als wahlberechtigte Person eine Wahlkarte (= Briefwahlunterlage) beantragen.
Die Zustellung Ihrer Wahlkarte erfolgt per Post.
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in der Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wählerinnen/Wähler auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben. Mehr Informationen dazu hier.
Hier können Sie die Wahlkarten ab 14. August online beantragen.