In Vorarlberg können Schutzbestimmungen für Gebiete und Bereiche innerhalb eines Gemeindegebietes erlassen werden, denen eine naturschutzfachliche Bedeutung zukommt. Die Ausweisung eines örtlichen Schutzgebietes erfolgt per Verordnung durch die Gemeindevertretung. In Götzis wurden die Gebiete Sonderberg und Gasserweiher als örtliche Schutzgebiete im Jahr 1998 ausgewiesen.