Seit dem 1. April 2013 können Gemeinden in Österreich Straßenverbindungen mit großer Bedeutung für den lokalen oder regionalen Radverkehr als Fahrradstraße verordnen. Fahrradstraßen ermöglichen ein schnelles und sicheres Vorankommen für Radfahrer, ohne dabei den KFZ-Verkehr auszuschließen.

 

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

Auf einer Fahrradstraße können Radfahrende und Autofahrende gemeinsam unterwegs sein. Anrainer von Fahrradstraßen können mit dem PKW ganz normal zu- und abfahren.

Die Durchfahrt durch eine Fahrradstraße ist für PKWs und LKWs standardmäßig nicht vorgesehen. Bei Bedarf kann aber ein Durchfahren von PKWs zugelassen werden.

 

Radfahrende genießen auf Fahrradstraßen aber besondere Privilegien:

  • Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sodass Radfahrende nicht durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet werden können.
  • Radfahrende dürfen auf Fahrradstraßen offiziell nebeneinander fahren. Sie dürften dadurch aber den PKW-Verkehr nicht mutwillig behindern oder blockieren.

Wo gibt es in Götzis Fahrradstraßen?

Bleiche
Mösleweg