Welche Charakteristika zeichnen eine Begegnungszone aus?
In der Begegnungszone ist es allen Verkehrsteilnehmenden – motorisiert oder nicht-motorisiert – gleichermaßen erlaubt, die gesamte Verkehrsfläche zu benützen. Kein Verkehrsteilnehmer ist in der Nutzung gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer bevorrangt. Die gemischte Nutzung der gesamten Verkehrsfläche baut vielmehr auf die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden auf – eine Rücksichtnahme, die erst bei einem niedrigen Geschwindigkeitsniveau der Verkehrsteilnehmenden möglich wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt daher eine Geschwindigkeits¬begrenzung von 20 km/h, die nur in begründeten Ausnahmefällen auf 30 km/h erhöht werden kann.
Das Parken von Fahrzeugen ist – bis auf wenige Ausnahmen – nur auf dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt, sodass wichtige Sichtbeziehungen im Straßenverkehrsraum nicht gestört werden.