Angesichts der hohen Wohn- und Energiekosten erhöht das Land Vorarlberg den bisherigen Heizkostenzuschuss von 330 Euro auf 500 Euro. Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24 wird ab 16. Oktober 2023 möglichst unbürokratisch überwiesen bzw. ausbezahlt. Die Ausbezahlung bzw. Überweisung erfolgt über die Vorarlberger Gemeinden.
Jene Haushalte/Personen, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen.
Folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen werden für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 festgelegt:
- 1 Personen HH Euro 1.900
2 Personen HH Euro 2.800
3 Personen HH Euro 3.250
4 Personen HH Euro 3.650
5 Personen HH Euro 4.100
6 Personen HH Euro 4.500
7 Personen HH Euro 4.950
Jede weitere Person + Euro 430
Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze und im Sinne einer „gerechten“ Mittelzuwendung an Privathaushalte ist die Anwendung einer „Ausschleifregelung“ vorgesehen. Haushalte, die bis maximal 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.