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Heizkostenzuschuss PLUS
Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Mit dem heuer vom Bund einmalig an die Länder vergebenen Zweckzuschuss zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten wird die Förderung des Landes nochmals aufgestockt.
Antragsformular Heizkostenzuschuss PLUS
Sollten Sie den Heizkostenzuschuss 2022/2023 bisher nicht beantragt haben können Sie den Antrag für den Heizkostenzuschuss PLUS unter https://hkz.goetzis.at einbringen.
Hier finden Sie das Onlineformular für den Antrag des Heizkostenschusses PLUS. Weitere Informationen erhalten Sie in der Bürgerservicestelle unter 055523 5986-276 oder unter sozialamt@goetzis.at.
Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls 330 Euro, sodass einkommensschwache Haushalte für die laufende Heizperiode 2022/2023 in Summe 660 Euro ausbezahlt bekommen. Zudem gelten für den Heizkostenzuschuss PLUS höhere Einkommensgrenzen, um damit eine deutlich erweiterte Zielgruppe zu erreichen. Die Entlastung soll bis in die untere Mittelschicht reichen und somit rund 40 Prozent der Vorarlberger Haushalte zugutekommen.
Die Verbesserung des Heizkostenzuschusses ist ein wichtiger Bestandteil des mit weiteren Maßnahmen – beim Familienzuschuss, bei der Wohnbeihilfe und bei den Kinderrichtsätzen der Sozialhilfe – in Vorarlberg umgesetzten Anti-Teuerungspakets. Der Vorarlberger Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten Zweckzuschuss-Mitteln, um gestiegene Wohn- und Heizkosten abzufedern, beträgt 20,13 Millionen Euro.
Für den laufenden Winter haben ca. 15.000 Vorarlberger Haushalte den landeseigenen Heizkostenzuschuss beantragt. Für den Heizkostenzuschuss PLUS werden bis zu 60.000 Haushalte anspruchsberechtigt sein, denn für dessen Bezug gelten zum einen höhere (Netto-)Einkommensgrenzen und zum anderen wird im Unterschied zum Heizkostenzuschuss des Landes bei Mehrpersonenhaushalten bei der Gewichtung der Einkommensbemessung nicht zwischen erwachsenen Personen und Kindern unterschieden.
Einkommensgrenzen monatliches Nettohaushaltseinkommen Heizkostenzuschuss PLUS 2023 neu:
- 1-Personen-Haushalt: 1.860 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 2.790 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 3.226 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 3.648 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 4.070 Euro
- 6-Personen-Haushalt: 4.492 Euro
- 7-Personen-Haushalt: 4.914 Euro
- Jede weitere Person: + 422 Euro
Sozialhilfeempfänger erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS direkt von den Bezirkshauptmannschaften. Es ist KEINE Antragstellung erforderlich.
Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Alle weiteren Haushalte, die die Bezugskriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS erfüllen, können diesen unkompliziert und wohnortnah ab 6. März 2023 bei der Gemeinde beantragen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.