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Götzis startet Gründachförderung

Seit 30. Juni 2023 ist eine Dachbegrünung bei Neubau und Flachdachsanierung Pflicht. Die Marktgemeinde fördert Begrünungen von diesen Dächern.

Gründächer bieten viele ökologische und bautechnische Vorteile zum klassischen Kiesdach. Der hohe Wasserrückhalt bietet Schutz vor Hochwasser bei Starkniederschlägen, die Lebensdauer des Daches wird durch den erhöhten Schutz der Dachabdichtung vor Hagel, Kälte und Hitze verlängert und das Dach wird zum Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Menschen.

Eine frühzeitige Berücksichtigung der Dachbegrünung spart einiges an Arbeit. In der Planungsphase muss die technische und rechtliche Ausführung der Dach- und Gebäudekonstruktion berücksichtigt werden. Zu beachten sind die zusätzliche Dachlast, die wurzelfeste Dachabdichtung unter der Substratschicht und bewuchsfreie An- und Abschlüsse (30 cm breite Bekiesung) sowie der Schutz vor Winderosion (Dachüberstand mind. 15 cm). Die Abdichtung sollte vom Profi gemacht werden (Garantie!).

Ein Kiesdach kosten im Schnitt 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter (Gewicht 80 – 100 kg). Ein Gründach kostet durchschnittlich 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter. Dazu kommt eine jährliche Pflege des Gründaches, wobei die Kosten einer extensiven Begrünung vernachlässigbar sind.

 

Förderrichtlinien

  • bei Neubauten beträgt die Substrathöhe durchschnittlich 12 cm
  • bei Sanierungen in Leichtbauweise beträgt die Substrathöhe durchschnittlich 8 cm
  • die begrünte Fläche muss mindestens 10 Quadratmeter umfassen
  • als Förderwerber können ausschließlich Privatpersonen auftreten

Die Höhe der Förderung beträgt 10 € pro Quadratmeter begrünter Dachfläche, jedoch maximal 1.400 €.

Der Förderantrag ist nach Fertigstellung der Bauarbeiten schriftlich bei der Marktgemeinde Götzis (Umweltabteilung) einzubringen und umfasst:

  • bei Errichtung durch ein Fachunternehmen: ausgefüllten und unterfertigten Antrag, Ausführungsnachweis der Errichtung, Bestätigung der Substrathöhe und Flächennachweis samt nachvollziehbarer Flächenberechnung durch ein Fachunternehmen
  • oder bei Selbsterrichtung: Fotodokumentation über den Zustand vor und nach Errichtung samt Nachweis der Substrathöhe sowie ein Flächennachweis samt nachvollziehbarer Flächenberechnung

 

Verordnung zum Bebauungsplan Gründach

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis vom 08. Mai 2023 sowie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 29.06.2023, Zahl VIIa-50.030.33-6//-16, wird in Verbindung mit § 28 und 29 RPG verordnet:

1. Geltungsbereich: Der Bebauungsplan gilt für sämtliche im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Götzis gewidmeten Bauflächen gemäß § 14 RPG.

2. Für die Begrünung sämtlicher Dächer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gründach gilt folgendes:
a. Bei Neubauten sind alle begrünbaren Dächer (bis zu einer Dachneigung von 10 Grad) ab einer Dachfläche von 40 m² dauerhaft mit geschlossenem Bewuchs zu begrünen. Mindestens 80 % der Dachflächen werden dabei extensiv oder intensiv begrünt. Weiters ist eine Substrathöhe von durchschnittlich 0,12 m vorzusehen.
b. Wird die Dachbegrünung mit einer aufgeständerten Photovoltaiknutzung kombiniert, sind beide Nutzungen in ihrer Funktion gleichwertig aufeinander abzustimmen. Im Bereich der Module ist eine geringere Substrathöhe von durchschnittlich 0,08 m erlaubt.
c. Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind Dachterrassen, abgesetzte Vordächer ohne Bekiesung oder sonstige Beschwerung, Glasdachkonstruktionen, Lichtkuppeln, temporäre Bauten sowie technisch erforderliche Anlagen wie z.B. Lüftungsanlagen, deren horizontale Oberflächen nachweislich nicht begrünt werden können. Flächen unter Solar- und Photovoltaikanlagen sind zu begrünen. Ausgenommen davon sind Ost-West-Photovoltaikanlagen mit einer nahtlosen aerodynamischen Ausrichtung.

3. Für bewilligungspflichtige Umbauten und Flachdachsanierungen gilt Abs. 1 sinngemäß, wenn die statische Situation der Maßnahmen dies erlaubt. Wird keine nachträgliche Begrünung durchgeführt, ist der Behörde ein Nachweis einer einschlägig befugten Fachperson vorzulegen, dass die statischen Rahmenbedingungen eine Begrünung nicht ermöglichen.

4. Den Einreichunterlagen ist ein Dachschnitt und eine Draufsicht des Daches samt technischer Beschreibung der geplanten Begrünungsmaßnahmen beizulegen.