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Gebührenguthaben für Götznerinnen und Götzner
Götzis setzt Gebührenbremse um. Der Zweckzuschuss des Bundes bringt ein Gebührenguthaben für Götznerinnen und Götzner mit Hauptwohnsitz.
Mit der Gebührenbremse gewährt der Bund den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss, um Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen zu senken. Die Anteile richten sich dabei nach der Einwohnerzahl. Für die Marktgemeinde Götzis bedeutet dies einen Gesamtbetrag von 198.399 Euro, der vollständig weitergegeben wird. Die Götzner Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am Montagabend einstimmig beschlossen, die zur Verfügung gestellten Mittel an die Bewohner weiterzugeben. Damit bekommen die Götznerinnen und Götzner mit Hauptwohnsitz am Stichtag 1. Februar 2024 ein Guthaben für die Müllbeseitigung von 16,18 Euro. Für einen 4-Personen-Haushalt bedeutet dies somit eine Gebührengutschrift von 64,72 Euro.
Die Haushalte werden über die Gebührengutschrift mit der nächsten Abrechnung informiert. Für Bürgermeister Manfred Böhmwalder stellt der Zweckzuschusses des Bundes eine notwendige Unterstützung dar:
„Wir freuen uns, dass wir mit der Gebührenbremse des Bundes eine zielgerichtete Entlastung für die Götznerinnen und Götzner rasch weitergeben können. Bereits mit der der nächsten Abrechnung wird die Gutschrift berücksichtigt.“