Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung wird wie auch der Bürgermeister alle 5 Jahre direkt von den Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt.
Die Anzahl der Mandatare ist abhängig von der Einwohnerzahl. Sie ist das höchste Gremium der Gemeinde, ihre Aufgaben sind im Gemeindegesetz geregelt.
Die Gemeindevertretung trifft sich mindestens einmal im Quartal zur Beschlussfassung. Dabei ist der überwiegende Teil der Sitzung öffentlich und kann von BürgerInnen besucht werden.