Der Gemeindevermittlungsdienst
Die Götzner Gemeindevertretung hat in der konstituierenden Sitzung beschlossen, einen Gemeindevermittlungsdienst mit Sitz im Rathaus einzurichten. Er soll eine einfache Art der Streitbeilegung zwischen den Bürgern ermöglichen.
Was macht der Gemeindevermittlungsdienst?
Vor dem Gemeindevermittlungsdienst können Vergleiche zwischen Bürgerinnen und Bürgern in bürgerlichen Rechtssachen abgeschlossen werden können. Die Themen reichen vom Nachbarschaftsstreit bis hin zu Geldforderungen aus Verträgen. Auch Ehrenbeleidigungssachen können an dieser Stelle außergerichtlich geklärt werden. Vergleiche, die beim Gemeindevermittlungsamt geschlossen wurden, haben die gleichen Wirkungen wie gerichtliche Vergleiche und sind genauso vollstreckbar.
Wie läuft das Verfahren ab?
Tritt ein Problem auf, kann man sich an den Gemeindeamtsleiter wenden. Er entscheidet, ob das Amt in dieser Rechtssache zuständig ist. Ist die Zuständigkeit geklärt, wird eine Sitzung des Vermittlungsdienstes einberufen, bei der die Rechtssache im Beisein der Parteien gütlich geklärt werden soll. Obwohl diese Stelle kostenlos in Anspruch genommen werden kann, sind die Ergebnisse die gleichen, wie bei gerichtlich abgeschlossenen Vergleichen.
Mitglieder der aktuellen Amtsperiode sind Maria Ellensohn-Schmid (Obfrau), Wolfgang Berchtold und Caroline Ender
Gemeindevermittlungsamt
Kontakt: Dr. Konrad Ortner
Mitglieder: Maria Ellensohn-Schmid (Obfrau), Wolfgang Berchtold, Caroline Ender
Kosten: keine