Willkommen in Götzis

 

Anmeldung persönlich

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz persönlich gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)
  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung. Es fallen keine Gebühren an!

 

An- Ab- und Ummeldung per Online Service 

Mit der digitalen An-/Abmeldung können Sie Ihren neuen Hauptwohnsitz anmelden, wenn sie gleichzeitig Ihren alten Hauptwohnsitz abmelden. Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich miterledigen.

Voraussetzung für die Nutzung sind:

  • ID-Austria 
  • Volljährigkeit
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Aktueller Hauptwohnsitz in Österreich