Ein Naturdenkmal ist ein wegen seiner wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Bedeutung oder wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder der Besonderheit für das Landschaftsbild geschütztes Naturgebilde. Neben Seen, Wasserfällen oder Quellen werden vorwiegend Bäume oder Baumgruppen durch Verordnung unter Schutz gestellt. Die Ausweisung erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft.

Ein Naturdenkmal ist geschützt und darf ohne Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft weder verändert (z.B. Rückschnitt, welcher über eine ordnungsgemäße Pflege hinausgeht) noch zerstört werden.

 

Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Götzis befinden sich sechs Naturdenkmale:

  • Bergahorngruppe, ID 100, Gasthaus Millrütte
  • Pappel, ID 104, Egelseegraben
  • Stieleiche, ID 105, Kommingen beim Haus Neuburgstraße 6
  • Bergahorn, ID 108, Gasthof Berghof
  • Bergahorn, ID 109, Meschach
  • Buche-Föhre, ID 189, St. Arbogast
Übersicht Naturdenkmale