Wohnungssuche & Wohnungsvergabe
Lediglich frei werdende, gemeinnützige geförderte Wohnungen, der Wohnbauträger Vogewosi, Alplenländische Heimstätte und Wohnbauselbsthilfe, werden über das Wohnungsamt der Gemeinde nach den Wohnungsvergaberichtlinien des Landes an Wohnungswerber zugeteilt. Wohnungssuchende haben das Recht, sich bei der Wohnsitz- oder Arbeitsplatzgemeinde für eine integrative Miet- oder Mietkaufwohnung, mittels eines Antrages, zu bewerben. Die Angaben im Antrag werden auf Richtigkeit geprüft und bei Erfüllung der Richtlinien im Wohnungswerberprogramm erfasst, welches automatisch Punkte vergibt.
Es ist daher wichtig, dass sie jegliche Änderung selbständig melden, damit die Punkte auf dem aktuellen Stand sind.
Die Vergabe einer Wohnung wird vom Wohnungsausschuss und dem Gemeindevorstand, anhand der Reihung vom Punktesystem, an den jeweiligen Bauträger empfohlen.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass aus diesen Richtlinien kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung erwächst.