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Wahlkarten für die Bürgermeisterstichwahl

Ab sofort können Wahlkarten für die Bürgermeisterstichwahl am 30. März 2025 beantragt werden.

Die schriftliche Beantragung über das Online-Portal ist bis 26.03.2025, 23:59 Uhr, möglich.

ACHTUNG: Senden Sie die Wahlkarte nach Ihrer Stimmabgabe so rechtzeitig zurück, dass diese bis spätestens Freitag vor der Wahl postalisch bei der Gemeinde einlangt.

Ab Dienstagmittag, 18. März 2025, besteht auch die Möglichkeit, die Wahlkarte persönlich im Bürgerservice der Marktgemeinde Götzis zu beantragen. Bitte bringen Sie hierfür einen gültigen Lichtbildausweis mit. Wahlkarten können persönlich bis 28.03.2025, 12:00 Uhr beantragt werden.

Im Bürgerservice sind Wahlkabinen aufgebaut, in denen Sie die Wahlkarte direkt ausfüllen und wieder abgeben können.

Wer die Wahlkarte nicht persönlich beantragen kann, sollte die schriftliche Beantragung so früh wie möglich erledigen. Die gesetzliche Frist für die schriftliche Beantragung endet am 26. März 2025. Allerdings besteht bei einer späten Beantragung das Risiko, dass die Wahlkarte nicht rechtzeitig per Post zugestellt wird. Die Marktgemeinde Götzis hat keinen Einfluss auf den Postweg. Eine persönliche Beantragung der Wahlkarte im Bürgerservice ist noch bis 28. März 2025, 12 Uhr möglich. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahlsonntag, 30. März 2025 um 13 Uhr im Rathaus einlangen, damit die Stimme gezählt wird.

 

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