Naturdenkmale
Naturdenkmale in der Marktgemeinde Götzis
Die Erhaltung von Naturdenkmalen ist ein öffentliches Interesse. Neben Seen, Wasserfällen oder zum Beispiel Quellen werden vorwiegend Bäume oder Baumgruppen durch Verordnung unter Schutz gestellt. Um als Naturdenkmal eingestuft zu werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eigenart
- Schönheit
- Seltenheit
- Besondere Prägung der Landschaft
- Besondere wissenschaftliche oder kulturelle Bedeutung
Ein Naturdenkmal ist geschützt und darf ohne Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft weder verändert (z.B.: Rückschnitt, welcher übereine ordnungsgemäße Pflege hinausgeht) noch zerstört werden.
Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Götzis befinden sich sechs Naturdenkmale, welche einzigartig in ihrer Eigenart und Schönheit sind.
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