Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Das Volksbegehren kann an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten im Rathaus Götzis, Abt. Meldeamt, EG, Zi. 26 unterschrieben werden:
Montag, 18. November 2019, von 8 bis 20 Uhr
Dienstag, 19. November 2019, von 8 bis 20 Uhr
Mittwoch, 20. November 2019, von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 21. November 2019, von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 22. November 2019, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 23. November 2019, von 8 bis 12 Uhr
Montag, 25. November 2019, von 8 bis 16 Uhr
Die Einsichtnahme in den Begründungstext der beiden Volksbegehren ist dann auch möglich.
Bitte bringen Sie zur Unterschriftsleistung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) mit.
Wichtig: Stimmberechtigte, die bereits eine Unterstützungserklärung für das betreffende Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, weil diese Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Verbotszone während des Eintragungszeitraumes befindet sich im Rathaus selber sowie im Umkreis von 80 Metern rund um das Rathaus Götzis. Innerhalb dieser Verbotszone ist in der Zeit vom 18. November 2019 bis einschließlich 25. November 2019 jede Art der Wahlwerbung für oder gegen diese Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen an die Stimmberechtigten, durch Anschlag oder verteilen von Aufrufen sowie jede Ansammlung und das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die von im Dienst befindlichen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.
Christian Loacker, Bürgermeister