Angesichts der hohen Wohn- und Energiekosten erhöht das Land Vorarlberg den bisherigen Heizkostenzuschuss von 330 Euro auf 500 Euro. Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24 wird ab 16. Oktober 2023 möglichst unbürokratisch überwiesen bzw. ausbezahlt. Die Ausbezahlung bzw. Überweisung erfolgt über die Vorarlberger Gemeinden.

 

Jene Haushalte/Personen, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen.

 

Folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen werden für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 festgelegt:

  • 1 Personen HH    Euro 1.900
    2 Personen HH    Euro 2.800
    3 Personen HH    Euro 3.250
    4 Personen HH    Euro 3.650
    5 Personen HH    Euro 4.100
    6 Personen HH    Euro 4.500
    7 Personen HH    Euro 4.950
    Jede weitere Person     + Euro 430

 

Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze und im Sinne einer „gerechten“ Mittelzuwendung an Privathaushalte ist die Anwendung einer „Ausschleifregelung“ vorgesehen. Haushalte, die bis maximal 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.

 

Antragsformular Heizkostenzuschuss PLUS

Hier finden Sie das Onlineformular für den Antrag des Heizkostenschusses 2023/2034. Weitere Informationen erhalten Sie in der Bürgerservicestelle unter 055523 5986-276 oder unter sozialamt@goetzis.at.