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Heizkostenzuschuss 2025/2026
Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige, einmalige finanzielle Unterstützung des Landes Vorarlberg von maximal 250 Euro pro Haushalt zur Deckung der Heizkosten. Der Zuschuss geht nur an Haushalte, deren Nettohaushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Maßgeblich ist das gesamte Haushaltseinkommen aller Personen mit Hauptwohnsitz.
Wer hat Anspruch?
Wenn das Haushaltseinkommen unterhalb der oben aufgelisteten Einkommensgrenze liegt, erhalten Sie den maximalen Heizkostenzuschuss von 250 Euro. Heizkostenzuschüsse unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt.
Wenn das Haushaltseinkommen nicht mehr als 200 Euro über der Einkommensgrenze liegt, kommt die Einschleifregelung zur Anwendung. Dabei wird die Differenz zur unten angeführten Obergrenze vom maximalen Zuschuss abgezogen. (Bsp. : Beträgt das monatliche Haushaltseinkommen für eine Person 1.590 Euro, also 180 Euro mehr als die Einkommensgrenzevon 1.410 Euro, werden diese 180 Euro vom maximalen 250- Euro-Zuschuss abgezogen und es werden 70 Euro ausbezahlt).
Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oderWohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während derAktionsperiode erwerben, erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Wer hat keinen Anspruch?
Personen, die Leistungen der Grundversorgung beziehen, haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag kann zwischen Montag, dem 13. Oktober 2025 und Freitag, dem 13. Februar 2026 online oder persönlich nach Terminvereinbarung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
- Online: Unter https://hkz.goetzis.at gelangen Sie direkt zum Formular und können den Heizkostenzuschuss bequem von zuhause aus beantragen, was Ihnen Wartezeit erspart.
- Persönlich: Nach Terminvereinbarung bei Karl-Heinz Ritter, Tel +43 5523 5986.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ein ausgefülltes Formular. Dieses erhalten Sie in der Sozialabteilung.
- Bestätigung aller Einkünfte aller Haushaltsmitglieder (Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen bzw. Grundwehrdienerentgelt).
Wie erfolgt die Auszahlung?
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto schnellstmöglich überwiesen.
