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Heizkostenzuschuss 2022/2023

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Auch im kommenden Winter werden Personen und Haushalte mit geringem Einkommen vom Land Vorarlberg mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von maximal 330 Euro unterstützt.

Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum von Montag, 17. Oktober 2022 bis Freitag, 24. Februar 2023 (Aktionsperiode) beim jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.

Persönlich nur mit Termin
Alternativ ist eine persönliche Antragsstellung nach telefonischer Terminvereinbarung bei Herrn Karlheinz Ritter 05523 5986-0 im Zeitraum von Montag, 17. Oktober 2022 bis Freitag, 24. Februar 2023 im Bürgerservice möglich.

Einkommensgrenzen:

Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt
• bei einer alleinstehenden Person 1.371 Euro netto,
• bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen, nicht Familienbeihilfe-beziehenden Personen 2.057 Euro netto,
• bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind 1.783 Euro netto,
• für jede weitere im Haushalt lebende Person höchstens 412 Euro netto.

Sämtliche Einkommen, aller im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise zu leistenden Unterhaltszahlungen, sind durch aktuelle Unterlagen nachzuweisen wie z.B.:
• Inländische und ausländische Pensionen
• Lohnzettel der letzten drei Monate einschließlich des Nachweises für geringfügige Beschäftigungen
• Lehrlingsgehalt
• Schulbesuchsbestätigung für Schüler:innen über 15 Jahren
• Wohnbeihilfe (gesamtes Schreiben)
Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig maximal 330 Euro gewährt werden. Empfänger von Sozialhilfe beantragen den Heizkostenzuschuss direkt bei der Bezirkshauptmannschaft. Personen, die Leistungen der Grundversorgung beziehen, haben keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss.