Die Abfallgrundgebühr wird pro Haushalt bzw. Wohnanlage erhoben und dient zur Deckung der allgemeinen Kosten, wie z. B.:
- Aufbau und Instandhaltung der Infrastruktur
- Bereitstellung und Wartung von Müllsammelanlagen
- Verwaltungs- und Organisationsaufwand
Diese Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Müllmenge und wird jährlich eingehoben.
Abfallgebühr nach Haushaltsgröße
Die verbrauchsabhängige Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt:
- Einpersonenhaushalt
- Zweipersonenhaushalt
- Mehrpersonenhaushalt (ab 3 Personen)
Je nach Größe und Abfallaufkommen wird ein entsprechender Gebührenbeitrag berechnet.
