Warum zahlen Betriebe die Abfallgrundgebühr?

Mit der Abfallgrundgebühr werden folgende Kosten gemeinsam über alle Haushalte und Betriebe getragen:

  • Aufbau und Erhalt von Müllsammelanlagen

  • Verwaltungsaufwand für die Entsorgungslogistik

  • Allgemeine Infrastrukturkosten

So wird ein funktionierendes und faires Abfallsystem für alle Gemeindebürger:innen ermöglicht.

Antrag auf Entfall der Abfallgrundgebühr

Betriebsstätten können einen Antrag auf Entfall der Abfallgrundgebühr stellen, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Die Tätigkeit findet in den privaten Wohnräumlichkeiten statt
    (z. B. Büro, Werkstatt oder Lager im Eigenheim)

  2. Es werden keine Dienstnehmer oder sonstigen Hilfspersonen beschäftigt

  3. Die durchschnittlich anfallende Abfallmenge überschreitet nicht jene eines Zwei-Personen-Haushalts, d. h.:

    • max. 240-Liter-Container für Altpapier pro Monat

    • ca. 1,5 Gelbe Säcke pro Monat

    • max. 1 Restmüllsack mit 40 Litern pro Monat

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie beim Bürgerservice einen formlosen Antrag auf Entfall der Abfallgrundgebühr stellen.