Warum zahlen Betriebe die Abfallgrundgebühr?
Mit der Abfallgrundgebühr werden folgende Kosten gemeinsam über alle Haushalte und Betriebe getragen:
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Aufbau und Erhalt von Müllsammelanlagen
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Verwaltungsaufwand für die Entsorgungslogistik
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Allgemeine Infrastrukturkosten
So wird ein funktionierendes und faires Abfallsystem für alle Gemeindebürger:innen ermöglicht.
Antrag auf Entfall der Abfallgrundgebühr
Betriebsstätten können einen Antrag auf Entfall der Abfallgrundgebühr stellen, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
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Die Tätigkeit findet in den privaten Wohnräumlichkeiten statt
(z. B. Büro, Werkstatt oder Lager im Eigenheim) -
Es werden keine Dienstnehmer oder sonstigen Hilfspersonen beschäftigt
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Die durchschnittlich anfallende Abfallmenge überschreitet nicht jene eines Zwei-Personen-Haushalts, d. h.:
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max. 240-Liter-Container für Altpapier pro Monat
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ca. 1,5 Gelbe Säcke pro Monat
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max. 1 Restmüllsack mit 40 Litern pro Monat
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Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie beim Bürgerservice einen formlosen Antrag auf Entfall der Abfallgrundgebühr stellen.
