Standesamt / Staatsbürgerschaft
Götzis, Koblach und Mäder haben sich zu einem Standesamtsverband und Staatsbürgerschaftsverband vereint. Das heißt, dass alle Angelegenheiten in den Bereichen Personenstand und Staatsbürgerschaft aus diesen Gemeinden im Rathaus Götzis bearbeitet werden.

Eheschließung
"Der schönste Tag im Leben" steht vor der Tür und es gilt einige Fragen rund um die Eheschließung zu beantworten. Nachstehend die Vorgangsweise Schritt für Schritt
- Den Wunschtermin mit dem Standesbeamten frühzeitig besprechen und vormerken lassen.
- Die notwendigen Dokumente besorgen und anschließend einen Termin mit dem Standesbeamten für die Antragstellung auf Eheschließung (Aufgebot) vereinbaren. Das zuständige Standesamt richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptwohnsitz einer der beiden Verlobten. Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Welche Dokumente benötigt werden, kann aus der nachstehden Datei entnommen werden, oder erfahren Sie direkt beim Standesbeamten. Bitte beachten: Es gilt eine 6-Monats-Frist zwischen Antragstellung und Eheschließung. Innerhalb dieser Zeit kann sich das Standesamt terminlich flexibel bewegen.
- Werden keine Ehehindernisse bei der Antragstellung ermittelt, so steht einer Eheschließung nichts mehr im Wege. Vorgemerkter Termin kann daher fixiert werden.
- Soll die Eheschließung in Götzis erfolgen, so stehen zwei Möglichkeiten als Trauungsort zur Verfügung. Das Rathaus Götzis oder unter bestimmten Bedingungen das Jonas-Schlössle. Siehe dazu nachsende Information.
Namensführung in der Ehe
Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Bestimmung eines Familiennamens in der Ehe offen. Welche entnehmen Sie bitte dem nachstehendem Informationsblatt.
Weitere Fragen werden gerne telefonisch oder direkt beim Aufgebot beantwortet.
Staatsbürgerschaft
Die Zuständigkeit betreffend einer Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptwohnsitz. Für die Gemeinden Götzis, Koblach und Mäder wird dieses Dokument vom Standesamt Götzis ausgestellt. Für die Antragstellung wird eine Geburtsurkunde (möglichst im Original) benötigt. Ist, oder war die Person verheiratet, zusätzlich die Heiratsurkunde. Dazu Euro 22,00 an Gebühren. Für soziale Belange (z.B. Pension) gilt die Gebührenbefreiung
Achtung: Seit 1. Jänner 2008 ist die Erstausstellung von Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Pass und Personalausweis, von Personen unter 2 Jahren gebührenfrei!
So erreichen Sie das Standesamt:
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Martin Gaiser
Standesbeamter
Rathaus Götzis
Telefon: 05523 / 5986-43
Fax: 05523 / 5986-41
martin.gaiser@goetzis.at

